wir werden uns alle Mühe geben, Ihre Reise so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen, und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Wir, das ist die „OCÉANO Reisen S.L.“ als Reiseveranstalter. Diese ausführlichen Reisebedingungen und Hinweise sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Vertragsverhältnisse. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit. DENN MIT IHRER BUCHUNG ERKENNEN SIE DIESE REISEBEDINGUNGEN AN.
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter OCÉANO Reisen S.L. den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Sie als Anmelder erklären ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Sie erhalten in angemessener Zeit nach der Anmeldung eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt ergeben.
Buchungen mit Flug über OCEANO Reisen S.L.
Bei Vertragsabschluss leisten Sie die Anzahlung der kompletten Flugkosten, zuzüglich der Kosten für die abgeschlossenen Versicherungen.
Buchungen ohne Flug über OCEANO Reisen S.L.
Bei Buchungen ohne Flug über OCEANO Reisen S.L. ist die Anzahlung von € 150,- pro Reisenden zu leisten, zuzüglich der Kosten für die abgeschlossenen Versicherungen. Den Restbetrag bezahlen Sie 6 Wochen vor Antritt der Reise.
Bei kurzfristigen Anmeldungen wird der gesamte Reisepreis sofort, mit Vertragsabschluss, fällig. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, kann die OCÉANO Reisen S.L. vom Vertrag zurücktreten und
Schadenersatz verlangen.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reisebestätigung, die darauf Bezug nehmen. Soweit eine Reise im Prospekt nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis:
• Bei Flugreisen den Hin- und Rückflug, Beherbergung und gebuchte Verpflegung, örtliche Abgaben und Bedienungsgelder, sonstige gebuchte Sonderleistungen gemäß Prospekt.
• Bei Buchung (inkl. Flugbuchung) bei OCÉANO Reisen besteht die Möglichkeit, außerdem den Transfer vom Flughafen zum Hotel (gegen Gebühr) gleich mitzubuchen. Genaue Informationen zu Ihrem Transfer erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
Sollten Sie entgegen unseren Erwartungen mit der Unterbringung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Hotelleitung des OCÉANO Vitality Hotel & Medical Spa. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Ein eigenmächtiger Zimmerwechsel ist nicht gestattet.
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Hotelleitung, falls Sie länger als gebucht bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihr Apartment - oder ein anderes, entsprechendes - sowie Plätze für den geänderten Rückflug frei sind. Die Kosten für die Verlängerung, Umbuchung und Rückflug werden Ihnen von der Hotelleitung
angegeben und können an uns überwiesen oder direkt vor Ort im OCÉANO bezahlt werden.
Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Flugzeugs oder des Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens behalten wir uns vor. Für daraus resultierende Verspätungen übernehmen wir keine Haftung. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich und von uns nicht beeinflussbar.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluß liegt.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Das sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Es gilt der Posteingangsstempel. Unser Anspruch auf Rücktrittsgebühren für die gebuchten Hotelleistungen betragen:
des Reisepreises.
Die Stornierungskosten der von uns für Sie gebuchten Fluggesellschaft werden zu 100% an Sie weiterverrechnet. Stornierungen und Änderungen der Reisedaten am Abflugtag werden nicht akzeptiert. Bei Nichterscheinen zum Abflug wird der volle Reisepreis erhoben (no show fee).
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig an den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen einfindet.
Werden nach Buchung der Reise und mehr als 30 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegung oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir Umbuchungsgebühren in Höhe von € 16,- pro Person zuzüglich der anfallenden Flugumbuchungsgebühren. Dies gilt auch für das Stellen einer Ersatzperson.
Änderungen innerhalb 30 Tagen vor Reisebeginn können nur zu den o.g. Bedingungen des Rücktritts bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich stellen, die in diesem Zusammenhang anfallenden Umbuchungskosten werden vom Kunden übernommen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn er dafür wichtige Gründe
hat.
Bei Widerspruch durch den Reiseveranstalter gelten die üblichen Rücktrittsbestimmungen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG AG, die Sie über unser Reisebüro abschließen können. Sie sind damit bei Rücktritt aus wichtigem Grund gegen die aufgeführten Kosten versichert. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Versicherungsausweis, der Sie über weitere Einzelheiten informiert.
Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, die EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG, Vogelweidestraße 5, D-81677 München, unverzüglich zu benachrichtigen und gleichzeitig die Reise bei OCÉANO Reisen S.L. zu stornieren. Dies gilt jedoch nur im Falle eines Vertragsabschlusses.
EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG
Informations-Nummer: +49 (0) 89 4166-1102
E-Mail: contact (at) reiseversicherung.de
Notruf-Nummer: +49 (0) 89 4166-1010
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reisedienstleistungen.
Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung unseres Prospektes wesentlich ändern. Über wesentliche nachträgliche Änderungen werden wir Sie nach Möglichkeit informieren.
Der Reisende kann während der Reise ABHILFE verlangen, wenn eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird. Der Veranstalter kann Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung schaffen, wenn die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsabschluß eingetreten und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzleistung abzulehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Das gilt insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt wurde.
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sind. Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung den Vertrag kündigen, wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht geleistet werden kann und infolgedessen Leistungsmängel die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
Wird der Reisevertrag auf diese Weise aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung, sofern auch die Beförderung Gegenstand der Buchung war. Er hat jedoch den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat - es seit denn, dass diese Leistungen für ihn kein Interesse haben.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden den Schaden zu ersetzen, den dieser durch schuldhafte Pflichtverletzung des Reiseveranstalters erleidet.
Neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung des Reisevertrages kann der Reisende einen zusätzlichen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung der Reise liegenden Schadens haben, wenn die Durchführung de Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Hotelleitung mitzuteilen.
Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückkehrdatum schriftlich beim Reisebüro geltend zu machen. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel oder der Nachweis der Meldung und Empfangsbestätigung per Fax oder Email maßgebend. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten, was entsprechend nachzuweisen ist. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag, die Ihnen im Zusammenhang der Buchung und
Durchführung der Reise gegen uns zustehen können, verjähren 2 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisetermin.
Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Reiseveranstalter Ihnen zunächst erklärt, dass die Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden. Die Hemmung hört dann auf, wenn der Veranstalter dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seiner Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht- Versicherung bei der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG AG. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder ZUSAMMEN ALS PAKET bei Ihrer Buchung in unserem Reisebüro. Wir beraten Sie gerne.
Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns
bestätigt worden sind. Leistungs- und Erfüllungsort ist San Cristóbal de La Laguna Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist San Cristóbal de La Laguna
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten nur für die OCÉANO Reisen S.L..
OCÉANO Reisen S.L.
C/ Océano Pacífico, 1
E-38240 Punta del Hidalgo – La Laguna
Teneriffa / Spanien
Beratung & Reservierung.
Tel.: +49 (0) 89 - 21 02 86 03
Fax: +49 (0) 89 - 21 02 86 02
Internet: www.oceano.de
E-Mail: info (at) oceano.de
Unsere Reisebedingungen können Sie hier als PDF downloaden.